»Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln«
aus China

Psychotherapie

Psychotherapie (griech.: Heilen der Seele) „… ist die [..]Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen [..] mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundung des Behandelten zu fördern.“ *
Psychotherapie kann auch in Kombination mit Medikamenten ausgeübt werden. Das bleibt jedoch ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten.
Bei anderen psychischen Problemen – zum Beispiel Sinnkrisen, Beziehungs-oder Erziehungsproblemen, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz etc. – liegen in diesem Sinn keine Störungen mit Krankheitswert vor. Die Beratungs- und Therapieangebote für diese Probleme gelten laut Gesetz daher nicht als Psychotherapie, auch wenn häufig inhaltlich und methodisch Übereinstimmungen bestehen. Sofern beides vorliegt, z.B. Eheprobleme zusammen mit einer depressiven Verstimmung, ist wiederum eine Psychotherapie angebracht.
Siehe dazu auch: www.therapie.de – „Fragen rund um Psychotherapie“ und „Therapie-Glossar“

* Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen und der Gesetzgeber im Psychotherapiegesetz

Wer darf Psychotherapie anbieten?

Durch den Gesetzgeber ist festgelegt worden, wer Psychotherapie ausüben darf. Das sind in erster Linie entsprechend ausgebildete Fachärzte (Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Facharzt für Psychosomatik, Psychiater, Neurologe) sowie Psychologische Psychotherapeuten, die nach dem Studium der Psychologie eine entsprechende psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen und eine Approbation erlangt haben.

Heilpraktikerin für Psychotherapie

Alle anderen psychotherapeutischen Berufsgruppen müssen ihre in einer fachspezifischen Ausbildung erworbene Qualifikation, psychotherapeutisch arbeiten zu können, vor dem Gesundheitsamt nachweisen und erhalten nach bestandener Prüfung den Titel: „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“.

Kostenübernahme

Unabhängig von der jeweiligen Qualifikation des/der Therapeuten/Therapeutin werden in Deutschland nur wenige therapeutische Verfahren von der kassenärztlichen Vereinigung anerkannt, d.h. auch bezahlt. Das sind lediglich Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Therapie und Verhaltenstherapie.
Die Kostenübernahme für andere Verfahren bedarf des Nachweises, dass in dem speziellen Fall keins der anerkannten Verfahren möglich ist. Einzelfallentscheidungen müssen mit den Krankenkassen ausgehandelt werden. Private Kassen und Zusatzversicherungen gesetzlicher Kassen, die Leistungen für „Heilpraktiker Psychotherapie“ beinhalten, gewähren anteilige Kostenübernahme.